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15 Jahre n@work

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1996
  • n@work bezieht ein einzelnes angemietetes Büro mit ca. 50 m² in der Spaldingstraße 160d
  • Acer.de geht mit der ersten Website in der Unternehmensgeschichte online
  • ISDN Wahlverbindung PPP
  • Serverhousing ECRC (3000 DM monatlich)
  • erste ISDN Standleitung 64 Kbit ECRC (1200-6000 DM monatlich)
1996
  • n@work betreibt Server im eigenen Rechenzentrum, 128Kbit Bandbreite ins Internet
  • Erste Website vom Schmidts Tivoli geht online
  • NKL Boesche ist online
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1998
  • 256 Kbit SDSL Standleitung zu POP (9000 DM)
  • Sparda-Bank Hamburg geht online. Erstes Fotoshooting mit einem Model.
  • Interaktiver Comic programmiert als JAVA-Applet im Auftrag von Boesche
  • n@work übernimmt die Umsetzung der neuen Website der Hamburg Tourismus GmbH (damals noch Tourismus Zentrale Hamburg)
1999
  • n@work wird RIPE Mitglied und bekommt AS9211
  • 2 MBit ECRC (9000 DM)
  • „Virtual Acer“: Vollständig in 3D begehbare Website geht online
  • Die Website für „Eye-Trek“ ein revolutionäres Video-Brillen System von Olympus geht online.
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2000
  • 10 MBit ECRC (3,5 Mbit Bandbreite 10500 DM)
  • Erste Live-Übertragung (S/W ohne Ton, Standbilder alle 30s) einer Vorstellung aus dem Schmidts TIVOLI mit anschließendem Live-Chat mit den Künstlern
  • n@work setzt Acer-Website für ganz Europa um
  • Live-Übertragung von Pension Schmidt aus dem Schmidt Theater als Live-Video
2001
  • n@work feiert in der Spaldingstrasse 160 sein fünfjähriges Bestehen.
  • n@work unterstützt die Deutsche Muskel- schwundhilfe als erstes Social Sponsoring Projekt, weitere folgen hiernach
  • n@work zieht bei NT Telcotrust ein (Ebone Untermieter)
  • Zusammenarbeit mit QSC
  • Zusammenarbeit mit Atlantic Telecom
  • Die erste Auszubildende zur Mediengestalterin erreicht erfolgreich ihren Abschluss, n@work bildet seitdem ohne Unterbrechung weiter Mediengestalter und Fachinformatiker aus.
  • n@work wird DENIC-Mitglied
  • Ebone 4 Mbit (2500 Euro)
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2002
  • n@work wird ECO- und DECIX-Mitglied
  • n@work gründet den Hamburger Austauschpunkt WORK-IX
  • Setzt die Website vom Labor Lademannbogen als ersten Kunden aus dem Bereich der medizinischen Laboren um
  • n@work setzt zum ersten Mal TYPO3 als Content Management System ein
  • Zur Fußball-WM geht eine Promotion-Website für Ferreros duplo und hanuta inkl. Tippspiel, Live-Ergebnissen und Online-Spielen online
2003
  • n@work nimmt Darkfibre Backbone in Betrieb
  • Gründung der TYPO3 Usergroup Hamburg
  • n@work gewinnt mit der Website der Hamburg Tourismus GmbH den DZT -Preis für die beste touristische Website
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2004
  • n@work mietet 350qm RZ in der Wendenstr. an
  • RZ Luise wird eingeweiht
  • Im Auftrag von ver.di setzt n@work Lösungen zur Vernetzung von europäischen Gewerkschaften um.
  • n@work gewinnt mit der Website der Hamburg Tourismus GmbH den DZT -Preis für die beste touristische Website
  • die n@work-Gesellschafter kaufen die Immobilie Wandalenweg 5 und lassen den Standort vollständig den eigenen Wünschen und Anforderungen entsprechend umbauen.
2005
  • n@work überträgt mit Notebook und Handy im Rucksack Live-Photos vom Wagen des Schmidts Tivoli auf dem Christopher Street Day
  • n@work erweitert die Darkfibre-Infrastruktur zum Ring
  • n@work nimmt als Aussteller auf der CeBIT teil
  • n@work wird Sesselpate im Neubau des
    Schmidt Theaters
  • Zusammenarbeit mit Celox
  • Im Auftrag von Sony werden 360-Grad drehbare Produktphotos von Handys und MP3-Playern erstellt
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2006
  • n@work zieht in das eigene Gebäude Wandalenweg 5
  • n@work feiert mit 200 Gästen sein 10-Jähriges Jubiläum am neuen Standort im Wandalenweg 5
  • n@work gewinnt Airbus als Kunden, bleibt aber trotzdem auf dem Boden der Tatsachen.
2007
  • n@work entwickelt gemeinsam mit zwei weiteren Agenturen „Commerce“, eine komplexe Online-Shop-Software auf Basis von TYPO3 und stellt es als Open Source zur Verfügung.
  • Planetarium Hamburg geht online
  • Ein Entwickler von n@work wird TYPO3 Core Developer
  • n@work übergibt den WORK-IX an die DECIX Management GmbH
  • n@work unterschreibt TAL-Vertrag mit der Telekom
2008
  • n@work bringt seine 100. TYPO3-basierte Website ins Netz
  • n@work nimmt Colokation in der Frankenstraße in Betrieb
  • n@work nimmt Darkfibre-Verbindung in den Wandalenweg in Betrieb
  • Das Schmidts Tivoli erhält eine vollständig neues System zur Online-Ticketreservierung
  • Erstmalige Mit-Organisation und Sponsoring der TYPO3-Entwickler-Konferenz „Developer Days“ in Elmshorn (jährliche Folgeveranstaltungen bis heute)
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2009
  • n@work nimmt 10GBit Ethernet Infrastruktur in Betrieb
  • n@work entwickelt den „LaborPublisher 2.0“, eine Branchenlösung für Websites medizinischer Labore
  • Teilnahme an der ersten TYPO3-Konferenz in Dallas, USA
  • n@work bietet IPv6 IP-Adressen an
  • n@work wird Mitglied der TYPO3 Association
  • n@work beginnt mit der Entwicklung von iPhone-Apps
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2010
  • n@work entwickelt in Kooperation mit einer weiteren Agentur „TYPO3 Caretaker“, die erste Software zur Überwachung von TYPO3 Websites und stellt es als Open Source zur Verfügung
  • n@work veröffentlicht die 30. Website eines medizinischen Labors
2011
  • Bau eines weiteren Rechenzentrums im Wandalenweg 5
  • Über 50% aller Karten des Schmidts Tivoli werden online gebucht.
  • n@work überführt die letzte auf statischem HTML basierende Website auf TYPO3
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der n@work Internet Informationssysteme GmbH
- nachfolgend Anbieter genannt -
Wandalenweg 5, 20097 Hamburg
Stand 01.09.2000

§ 1 Geltung der Bedingungen

1.1 Die Leistungen und Lieferungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Durchführung der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.2 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Bedingungen des Kunde gelten nicht, es sei denn, der Anbieter hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den nachfolgenden Bestimmungen abweichender Bedingung des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltslos erbringt.

1.3 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

2.1 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Anbieters. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.2 Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Obliegenheiten und Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheimzuhalten. Insbesondere sind Benutzername und Paßwort so aufzubewahren, daß der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Mißbrauch des Zuganges durch Dritte auszuschließen. Als Unbefugte im Sinne dieses Absatzes gelten nicht die Personen, die den Server (Speicherplatz), der Gegenstand dieses Vertrages ist, mit Wissen und Wollen des Kunde nutzen.

3.2 Der Kunde versichert, daß er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Server (Speicherplatz) speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht, insbesondere Verletzung von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichnungsrechten, Wettbewerbs- und weitere Persönlichkeitsrechte, sowie etwaigen Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

3.3 Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zu der Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung des Anbieter von Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche des Anbieters, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt. Die Freistellungsverpflichtung umfaßt auch die Verpflichtung, den Anbieter von Rechtsprüfungs- und -verteidigungskosten (Gerichts- und Rechtsanwaltskosten) vollständig freizustellen. Hierbei kann der Anbieter seinen Rechtsanwalt frei wählen und ist nicht an Weisungen des Kunden gebunden. Auf Verlangen hat der Kunde im Einzelfall auf erste Anforderung dem Anbieter unter Vorlage etwaiger in Rechnung gestellter Kostenvorschüsse, diese Beträge unverzüglich zu zahlen.

§ 4 Einräumung von Rechten

4.1 Die Inhalte der Website sind für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte, oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt (im folgenden geschützte Inhalte).

4.2 Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitlich auf die Dauer des Vertrages, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort Ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zum Zwecke dieses Vertrages auf dem Server, der zur Spiegelung dient, auf einer ausreichenden Anzahl von Backup Kopien zu vervielfältigen.

4.3 Der Kunde gewährt dem Anbieter das zeitliche, auf die Dauer des Vertrages, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte über das vom Anbieter und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, daß Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu der Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem Anbieter zugerechnet.

§ 5 Preise, Zahlungsfälligkeit und Zahlungsverzug

5.1 Die einmaligen Kosten der Errichtung der Server oder Einrichtung der Festverbindungen und Domains, sowie des notwendigen Supports zur Inbetriebnahme der Konfigurationen und die monatlichen Vergütung ergeben sich aus der als Anlage zu diesem Vertrag beigefügten Preisliste.

5.2 Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Kunden mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall der Preiserhöhung hat der Kunde neben den unter § 9 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muß spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter.

5.3 Einmalig anfallende Kosten sind vom Kunden spätestens innerhalb von 15 Tagen nach der abgeschlossenen technischen Installation zu zahlen.

5.4 Die monatliche Vergütung für die Anbieter-Leistungen wird dem Kunden monatlich in Rechnung gestellt. Die Monatsrechnungen sind jeweils innerhalb von zehn Werktagen nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.5 Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank (derzeit 3,42 %) p.a. verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche des Anbieter, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens ist nicht ausgeschlossen.

5.6 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt sein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB dadurch auszuüben, daß er nach Eintritt des Verzuges dem Kunden schriftlich mitteilt, daß er bei weiterem Zahlungsausfall innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des vorerwähnten Schreibens die Erfüllung dieses Vertrages bis zur vollständigen Zahlung des Rückstandes vorübergehend einstellt und den Zugang des Kunden und der Nutzer zum Internet sperren lassen wird. Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes befreit den Kunden nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere der Vergütungszahlung.

5.7 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach seinem Ermessen berechtigt, die Stellung von Sicherheiten (z.B.: selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank) in Höhe von zwei Monatsvergütung zu verlangen. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und der vollständigen Abrechnung wird die Sicherheit zurückgegeben.

5.8 Gegen Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.

§ 6 Vertragsdauer und -kündigung

6.1 Sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, kann dieser frühestens nach Ablauf von 12 Monaten nach Unterzeichnung des Vertrages von jeder Partei durch schriftliche Erklärung innerhalb einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer bestimmten Laufzeit ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündbar. Nach Ablauf der Laufzeit kann er unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der schriftlichen Mitteilung an und nicht auf die Absendung.

6.2 Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund im Sinne des vorerwähnten Absatzes liegt insbesondere vor: wenn der Kunde in zwei aufeinander folgenden Terminen mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder in einem Zeitraum der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrages in Verzug kommt, der der Vergütung von zwei Monaten entspricht. Wenn der Kunde zahlungsunfähig ist, oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung abgewiesen worden ist. Wenn der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistung des Anbieters das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch den Anbieter nicht unverzüglich abstellt. Wenn aus nicht vom Anbieter zu vertretenden Gründen die vertragsgegenständlichen Leistungen überhaupt nicht oder nur zu wesentlich veränderten Bedingungen verfügbar sein sollten, bzw. wenn das Vertragsverhältnis vom Anbieter mit seinen Lieferanten (Backboneprovidern) gekündigt werden sollte.

§ 7 vorübergehende Sperrung

Der Anbieter ist berechtigt, die Anbindung der Website zu dem Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Website vorliegt, insbesondere durch eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten, es sei denn, diese ist offensichtlich unbegründet, oder Ermittlungen staatlicher Behörden. Die Sperrung ist, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und ggfs. zu beweisen. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist, oder aber der Anbieter die Möglichkeit hat, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes (Servers) bzw. der zur Verfügung gestellten Hardware haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 537 ff. BGB). Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 538 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte der Server für einen Zeitraum länger als 2 Stunden am Stück durch Verschulden des Anbieters nicht zur Verfügung stehen, so gewährt der Anbieter gegen geeigneten Nachweis der Störung eine anteilige Verringerung (Minderung) der monatlichen Grundnutzungsgebühr.

8.2 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/oder der Verstümmelung von Daten im Zusammenhang mit der Datenübertragung.

8.3 Der Anbieter haftet für den verschuldeten Verlust oder die Beschädigung des in seinen Räumlichkeiten untergestellten Internetservers des Kunden (Webserverhousingverträge), es sei denn, daß der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnten.

8.4 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind diejenigen, die sich dem Einflußbereich des Anbieters entziehen, wie z.B.: Naturkatastrophen, Arbeitskämpfe oder Leistungsunterbrechungen und -ausfälle bei Zulieferern.

8.5 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Schadensersatzpflicht des Anbieters ist der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§ 9 Datenschutz, -austausch

9.1 Der Kunde wird hiermit gem. § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, daß der Anbieter seine Bestandsdaten (Name/Adresse) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich der Anbieter zur Erbringung der angebotenen Dienste der Leistung Dritter bedient, ist er berechtigt, die Kundendaten offenzulegen, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Im übrigen sichern die Parteien zu, die datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten und ihnen zur Kenntnis gelangte Geschäfts- oder Betriebsdaten geheimzuhalten. Diese Verpflichtung besteht auch für den Zeitraum von zwei Jahren über das Ende dieses Vertragesverhältnisses hinaus.

9.2 Der Anbieter ist berechtigt, das Volumen des Datenverkehrs zu messen. Es werden ausschließlich die Datenmengen pro Port erfaßt. Andere Daten (Quell- und Zieladressen, Inhalte usw.) werden nicht erfaßt.

§ 10 Schlußbestimmungen

10.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Hamburg als Gerichtsstand vereinbart.

10.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist Hamburg.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

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