Google Analytics, den meisten bekannt und vielen ein nützlicher Helfer. Lange stand dieses Tool auf Grund von angeblichen Verstößen gegen deutsches und europäisches Recht unter Beschuss von Datenschützern. Das soll jetzt ein Ende haben.
Wie im Google Conversion Room Blog zu lesen, hat der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine deutliche Erklärung in Bezug auf Einhaltung des deutschen Datenschutzgesetzes durch Google Analytics veröffentlicht.
„Google Analytics kann danach ab sofort ohne Beanstandung der deutschen Datenschutzbehörden eingesetzt werden.“ Einige Punkte müssen von Webseitenbetreibern eingehalten werden um die Anforderungen der deutschen Datenschutzbehörden einzuhalten und die Privatsphäre der User schützen.
Ein Auszug aus dem Google Blog:
Zu Punkt 4 schreibt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit genauer:
"... Insbesondere hat Google das Verfahren dahingehend geändert, dass mit den Webseitenbetreibern ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden soll."