Facebook gibt dem Druck der Datenschützer nach

02.12.2011 - Rubrik: Social Media

Das weltweit größte Soziale Netzwerk muss seinen Usern die Änderungen an den Privatsphäre-Einstellungen zukünftiger transparenter machen und explizit um Einwilligung bitten.

Laut Wall Street Journal stehen Facebook und die US-Regulierungsbehörde kurz vor einer Einigung.

In der Vergangenheit hatte Facebook Änderungen innerhalb der Privatsphäre-Politik umgesetzt, den User darüber zum Teil in Kenntnis gesetzt und dieser musste dann selbst aktiv werden, wenn er evtl. Änderungen nicht annehmen wollte. Der aktuellste Fall ist die automatische Gesichtserkennung: Diese wurde unter dem harmlosen Begriff "Fotos: Markierungen vorschlagen" eingeführt.

Hierbei werden biometrische Profile vom Nutzer angelegt – sobald also „Freunde“ Fotos hochladen, wird dieser hierauf automatisch erkannt und markiert.

Dies ist ein grundlegender Verstoß gegen die Nutzerrechte und rief schlagartig Datenschützer auf den Plan.

Die meisten Nutzer bekommen Änderungen an den Privatsphäre-Einstellungen erst einmal gar nicht mit oder verlieren sich im "Einstellungssumpf" verwirrender Bezeichnungen.

Die Einführung eines Opt-in-Verfahrens, also einer expliziten Einwilligung des Nutzers, bevor die Neuerung aktiv wird, würde für Facebook eine grundlegende Veränderung ihrer Firmen-Politik darstellen. Der User wäre dem Unternehmen nicht mehr ausgeliefert und könnte nicht mehr dazu gezwungen werden mehr Daten als gewollt Preis zu geben.

Aufgrund der in Aussicht stehenden Einigung in den USA kann darauf spekuliert werden, dass auch die Beschwerden in Europa erhört werden.

Hamburgs Landesdatenschützer Johannes Caspar ist ebenfalls im Begriff rechtliche Schritte gegen Facebook einzuleiten. "Ein rechtmäßiger Einsatz der Gesichtserkennungssoftware bei Facebook erfordert die freiwillige Einwilligung der informierten Nutzer"

Des Weiteren liegen Facebook im für Europa zuständigen Sitz 22 Beschwerden der östereichischen Studenteninitiative Europe vs. Facebook(http://europe-v-facebook.org/DE/de.html) vor. Unter anderem werfen Sie Facebook vor, dass Nutzerdaten nach dem Löschen weiterhin gespeichert werden, sie nicht alle Daten auf Anfragen des Nutzers herausgeben und ein exzessives Überwachen des Surfverhaltens auf hunderttausenden Seiten via Like-Button durchgeführt wird.

Fazit: Was heißt das alles für uns?

Betreiber einer Firmenseite auf Facebook sollten das ganze im Auge behalten und sich selbst auf dem Laufenden halten. Werbung und Informationen auf einer Firmenseite sind für die Öffentlichkeit gedacht, daher können diese ohne Probleme weiter betrieben werden.

Für den Privat User jedoch ist das ganze ein Thema dem er mehr Beachtung schenken sollte.

Unser Tipp: Überprüfen Sie die Privatsphäre-Einstellungen Ihres Profils, gestatten Sie Drittanbietern nur dann Zugang zu Ihrem Profil, wenn Sie diesen vertrauen und achten Sie in eigenem Interesse darauf, was sie mit wem teilen.

 

 

Autor des Artikels: Kevin Lorenz

Grafik- und Webdesigner, Gamer, Auszubildender Mediengestalter seit "Sommer" 2011 bei n@work

Schlagwörter: facebook, datenschutz, rechtlich, nutzer, profil

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